Donnerstag, 12. April 2012

Joe Privat: Der Kopierschutz, das Urheberrecht und ich

Dieser Artikel stellt eine Unmutsäußerung dar und ist damit vermutlich vollkommen subjektiv. Sicher bin ich nicht, denn ich selbst kann das wohl schlecht objektiv beurteilen. Gegenvorstellungen gern in den Kommentaren.

Ich bin ein Urheber. Wie eigentlich jeder Blogger oder auch jeder, der ein paar Handyfotos irgendwo veröffentlicht. Aber was heisst es eigentlich heutzutage ein Urheber zu sein?


Ich denke in der aktuellen Situation ist schon alles Mögliche und Unmögliche über das Urheberrecht gesagt. Ich stehe unzweifelhaft auf der Seite derjenigen, die meinen, dass wir eine sehr gründliche Reform brauchen. Und ebenso bin ich der Meinung, dass Grund- und Bürgerrechte nicht hinter Verwertungsrechten zurückstehen sollten.
Aber genauso muss ich gestehen, dass ich nur wenig konkrete Ideen habe, wie soetwas in Zukunft aussehen sollte.

Wo wir also gerade beim Thema sind:
Was ich und Andere hier schreiben ist für Jeden frei verfügbar. Man kann es lesen, so oft man will, und meinetwegen könnt ihr es auch auf euren Festplatten, USB-Sticks, E-Book-Readern und sonstwo speichern. Was das angeht ist der Inhalt frei verfügbar.
Was ich allerdings nicht möchte ist die Republikation. Und deshalb gibt es hier im Blog auch keine Creative-Commons-Lizenz. Ich habe mich für diese Plattform entschieden und stelle alle Inhalte unbeschränkt und werbefrei zur Verfügung. Alles was ich dafür gerne haben möchte ist das Feedback von meinen Lesern. Und ich denke, dass das ein fairer Deal ist. Insofern stehe ich also auf dem Standpunkt, dass gegen eine private Kopie nichts einzuwenden ist, die Verbreitung allerdings nicht erlaubt ist.

Würde ich die Republikation erlauben ginge mir vielleicht eben diese einzige Bestätigung verloren, die der Blog mir bietet. Ich habe nichts davon, wenn um einen meiner Texte die wildeste Diskusion entbrennen, in einem Forum von dem ich nichts weiß, oder zu dem ich sogar gar keinen Zugang habe. Aber natürlich würde ich als Autor vielleicht gern etwas dazu sagen und vor allem wissen, was andere über das denken, was ich geschrieben habe.

Ebenso möchte auch nicht, dass meine Texte verändert oder verfremdet werden. Ich habe sie so angelegt, wie sie sind, und so sollen sie auch bleiben. Ich weiß, dass ich das bei einer CC-Lizenz explizit ausschließen könnte, dennoch halte ich diese Form der Lizenzierung für literarische Texte einzelner Urheber für nicht sonderlich geeignet.

Jetzt habe ich etwas anderes erzählt, als das, was ich eigentlich sagen wollte. Doch vielleicht bekomme ich noch den Bogen hin.
Wo beginnt also die Republikation? Natürlich ist es mir nicht recht, wenn jemand anders die Texte auf seiner Internetseite, seinem Blog oder auch nur in einem sozialen Netzwerk postet. Das kann wohl auch jeder nachvollziehen. Dies bezieht sich natürlich nur auf ein tatsächliches Kopieren der Texte nicht auf das Setzen von Links. Letzteres ist mir natürlich sehr recht.

Aber wie sieht es nun im privaten Umfeld aus, vielleicht sogar im nicht digitalen Bereich? Was, wenn jemand die Inhalte aus dem Blog ausdruckt und bei seinen Freunden verteilt, oder auch nur die Dateien weiter verteilt.
Ich muss sagen, dass ich das kritisch sehe. Auch bei dieser Art der Verbreitung geht mir die Chance auf Feedback verloren. Derjenige der es im Zweifelsfall bekommt ist dann eher derjenige, der die Datei weitergegeben hat. Und wenn er es mir nicht weiterleitet, gehe ich wieder leer aus.
Jetzt habe ich es fast geschafft, zu meinem eigentlichen Thema zurückzukehren.

Ich bin nämlich nicht so verrückt, dass ich glaube mit irgendwelchen Maßnahmen gegen eine solche Verteilung meiner Texte vorgehen zu können. Wenn jemand sich in den Kopf gesetzt hat, meine Texte zu kopieren, werde ich ihn wohl kaum daran hindern können. Wenn ich es bemerkte, würde ich ihn natürlich darauf ansprechen und fordern, dass er die Weiterverbreitung unterlässt, aber deswegen von vornherein irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen erscheint mir albern. Ich würde damit wohl in ganz erheblichen Maße Leute treffen, die hier einfach nur lesen wollen und nur ein paar ganz wenige, die eben nicht in meinem Sinne handeln.

Warum ich das alles erzähle? Ich hatte ja vor ein paar Tagen von meinem Kinoabend im Ferienhaus erzählt. Und dabei war ich eben genau auf solche Maßnahmen gestoßen.

Im Sinne von Kopierschutz und im Kampf gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke, haben sich die großen Studios Gegenmaßnahmen ausgedacht als sie den Nachfolger der DVD kreiert haben. Die BluRay verfügt über ein ziemlich rigides System um zu verhindern, dass sie kopiert wird. Dieses System nennt sich High-bandwidth Digital Content Protection oder kurz: HDCP.
Nun bin ich ja nicht dagegen, dass man versucht, seine Rechte durchzusetzen. Ich selbst durchforste ja auch, von Zeit zu Zeit mit Googles Hilfe, das Netz um zu sehen, ob sich jemand meiner Inhalte bemächtigt hat und im schlimmsten Fall irgendwo eine schwunghaft mit Werbung versehene Seite mit meinen Texten unterhält. Aber es gibt eben einen Unterschied zwischen einer solchen Suche und HDCP: Das eine behindert den Nutzer, das andere nicht.

Ich erwarte, wenn ich einen Film kaufe, dass ich ihn auf jede legale Art nutzen kann. Ich erwarte gar nicht, dass ich davon Kopien machen kann. Zwar fände ich es sehr begrüßenswert, wenn ich nicht meine wertvollen Originale mit in den Urlaub nehmen müsste, doch kann ich damit leben. Muss man eben etwas vorsichtiger damit sein.
Doch die Grenzen, die einem HDCP in der ganz normalen Nutzung setzt sind schon echt penetrant. Ein so geschützter Film lässt sich nur abspielen, wenn das Abspielgerät und das Anzeigegerät beide explizit lizenziert wurden. Somit kann ich also an meinem Laptop, eine BluRay abspielen, aber wenn ich einen Beamer anschließen will muss dieser ebenfalls für den Standard lizenziert sein. Und hier beginnen die Probleme.

Eine solche Lizenz gibt es nur für digitale Geräte. Wer nun also einen günstigen gebrauchten Beamer kauft oder einfach noch von früher besitzt oder sich einen einfacheren modernen Beamer kauft, welcher aus verschiedenen Gründen vielleicht nur einen VGA-Anschluss oder eben einen nicht-lizenzierten DVI- oder HDMI-Anschluss hat, wird enttäuscht. Egal ob mit einem Laptop oder mit einem BluRay-Player, der Film wird sich nicht abspielen lassen.
So erging es auch mir am ersten Abend im Ferienhaus. Der Film startete kurz und stoppte dann sofort wieder und der Player blendete ein kleines Hinweisfenster ein, dass ich versuchen würde, das Signal auf einen verbotenen Kanal umzulenken, und deshalb eine Wiedergabe nicht gestattet wäre.

Und nun frage ich mich, was das soll? Ein Beamer ist gar nicht in der Lage eine Kopie von dem Film anzufertigen. Und selbst wenn er es wäre; ich habe nicht versucht eine Kopie anzufertigen, und schon gar nicht habe ich versucht sie zu verbreiten? Warum also verweigert man mir, mit dem abstrakten Hinweis auf das eigene Verwertungsrecht (Nicht Urheberrecht!), mein Kinovergnügen? Und warum muss ich mich vor dem Genuss nahezu jedes Films eigentlich in epischer Breite über die Strafbarkeit und Schädlichket von "Raubkopien" belehren lassen?
Kopien von BluRays und auch DVDs lassen sich übrigens innerhalb weniger Minuten mit einem FAB-ulösen Programm anlegen. Was also ist damit gewonnen, dass etliche Nutzer, statt beim gemeinsamen Kinoabend, vor einer schwarzen, pardon: weissen, Leinwand sitzen?

Nichts außer Frust und dem etwas zweifelhaften Erfolg, dass reihenweise Leute ihre Beamer austauschen werden um dem Problem zu entgehen. Oder sie sich eben anderer Methoden bedienen, um doch zu ihrem Vergnügen zu kommen, und sich damit auf den Pfaden einer 2003 neu geschaffenen Straftat bewegen. Richtig gelesen: Allein das Brechen eines Kopierschutzes, zu welchem Zweck auch immer, ist in Deutschland strafbar.

Es ist ja nicht so, als wäre nicht das Verbreiten schon immer strafbar gewesen, aber es ist nun so, dass sich der Rechtsschutz für den Verwertungsrechtsinhaber sogar noch eine Ebene nach vorne verlagert hat. Wer sich also eine Kopie einer teuren CD macht, die er vielleicht in einer wertvollen Collectors-Edition gekauft hat, um sie im Auto zu hören und sein Original vor Dieben und vor allem den extremen Temperaturen zu schützen, macht sich strafbar. Auch das Einbinden in die eigene MP3-Sammlung fällt flach, wenn sich der Musikverlag nicht dazu herablässt, einen Download zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
Einen ähnlich weit vorgezogenen Rechtsschutz, der bereits reine Vorbereitungshandlungen, aus denen kein Schaden entsteht, unter Strafe stellt findet man sonst in Deutschland übrigens nur bei Tatbeständen wie Sex mit Kindern oder dem Bilden einer kriminellen Vereinigung.


Überflüssig zu sagen, dass ich das nicht gut finde. Ich finde sogar, solche Nutzungseinschränkungen sollten illegal sein. Das wäre ein weites Betätiungsfeld für unser Verbraucherschutzministerium, dass sich allerdings lieber um Sperren für illegale Inhalte im Netz bemüht.

Es war übrigens nur der erste Abend im Ferienhaus so enttäuschend. Für den zweiten und auch die folgenden Abende hatten wir dann eine Lösung gefunden. Wie die wohl ausgesehen haben mag, überlasse ich der Phantasie meiner Leser.

Nachtrag: Link zum §95a UrhG

4 Kommentare:

  1. Einiges, was du da schreibst, Joe, wusste ich bisher auch nicht. So glaubte ich zum Beispiel immer, dass es erlaubt sei, eine CD zum persönlichen Gebrauch zu kopieren oder als MP 3 (MP4) zu speichern. Ich bin auch noch nicht ganz sicher, ob du da Recht hast, denn dann könnte man jeden Träger eines Headsets von der Straße weg verhaften bzw. anzeigen, da er mit Sicherheit nicht ausschließlich legale Downloads auf Handy oder Player hat.

    Davon abgesehen ist die Geschichte mit dem HDCP eine Frechheit und in meinen Augen natürlich mal wieder eine Frage des Geld verdienens. Brave Menschlein kaufen also artig einen Blue-Ray-fähigen Beamer, der wahrscheinlich auch mehr kostet. Unartige Menschen begehen eine Straftat. Ist das nun Absprache zwischen Musiklobby und Regierung? Ich weiß es nicht, aber es regt mich auf. Vernünftige Künstler der Musikbranche sagen immer wieder, dass die neue Form der Mediennutzung nur zu ihrem Vorteil genutzt wird, wenn man Downloads und Kopien zulässt. Denn diese Künstler wissen längst, dass sie nur dann wirklich verdienen, wenn sie Live-Konzerte bieten. Verdienen können also nur die Labels an derartigen Einschränkungen.

    Bei der Filmindustrie sind es entsprechend nur die Produzenten, die garantiert ihre Finger in den Herstellerfirmen solcher Beamer & Co haben und daran verdienen, nicht die Schauspieler/Künstler.

    Was du zum Urheberschutz als Autor sagst, entspricht voll und ganz meiner Meinung. Sonst würde ich hier auch nicht veröffentlichen. Natürlich könntest du einen Schutz einrichten, der das Kopieren unterbindet oder einschränkt. Und ja, es würde die Anzahl der Leser (auf die wir ja stolz sein können) dramatisch senken, was nicht in unserem Interesse liegt.

    Sind wir dadurch zu vertrauensselig? Mag sein. Es bereitet mir leichte Kopfschmerzen, dass die Möglichkeit besteht, sich unsere Arbeit zu kopieren, auszudrucken, zu speichern und unentdeckt anderweitig illegal zu verwenden. Andererseits betrachte ich es auch als Kompliment.
    Wer sich hier illegal zu bereichern versucht, weil er sich mit fremden Federn schmücken will, bzw. selbst keine Leistung bringen kann, wird auch wissen, dass es meistens doch heraus kommt und dann teuer wird. Wer das nicht weiß, wird es erfahren. Denn Möglichkeiten der Kontrolle gibt es natürlich viele und ein Autor sollte sie auch nutzen.
    Und wenn ich schon damit leben muss, mich gegen die Maßnahmen der Film- und Musikindustrie zu wehren (außer eben keine Blue-Rays oder Beamer zu kaufen), dann kann ich ja mal eine Hoffnung träumen:

    Vielleicht entwickelt ja mal ein schlaues Köpfchen einen eingebauten Kopierschutz in virtuellen Buchstaben. Und um diese geschützten Buchstaben entschlüsseln zu können, benötigt man dann ein kostenpflichtiges Programm, aus dessen Erlös der Autor dann verdient. Wer das nicht will, kann entweder nix lesen oder muss mein Buch oder E-Book kaufen *grins*

    In diesem Sinne: Fein geschrieben, Herr Autor!

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  2. Danke Kay - Nur ein paar Anmerkungen:

    Natürlich hast du weiterhin das Recht dene CD zum privaten Gebrauch zu kopieren. Auch sie in ein komprimiertes Format wie MP3 zu überführen ist nicht illegal.

    Das Problem entsteht eben genau erst dann, wenn du einen Kopierschutz dabei umgehst. Solltest du das, selten gewordene, Glück haben, eine ungeschützte CD, DVD, oder was auch immer, erworben zu haben, kannst du dir zu deinem privaten Gebrauch so viele Kopien erstellen, wie du möchtest.
    Aber das reine Überwinden einer Schutzmaßnahme ist illegal. Wie beschrieben: Egal zu welchem Zweck.

    Was du über Leute mit Stöpseln in den Ohren schreibst ist nicht ganz richtig. Zum Glück besteht ja so langsam eben auch die Möglichkeit Musik direkt als Download zu kaufen. Insofern kannst du nicht davon ausgehen, dass jeder Musikkonsument illegale Dateien auf seinem Player hat. Und auch wenn er ältere Musik hört, die er von ungeschützten CDs extrahiert hat, ist er natürlich auf der sicheren Seite.

    Auch sollte gesagt werden, dass mir selbst Verurteilungen nach dem Paragraphen 95a des Urheberrechtsgesetztes, in diesem ist dieses Verbot verankert (Link in den Artikel eingefügt) nicht bekannt sind. Dennoch bleibt es dabei, dass es eben verboten ist und bei einem Zufallsfund eben auch Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

    Was deinen Vorschlag für ene technische Lösung zum Kopierschutz von Texten angeht: Amüsanter Gedanke, vermutlich nicht umsetzbar, wobei ich einen Kopierschutz auch dann für überflüssig halte, wenn er die legalen Benutzer nicht einschränkt. Egal, wie man ein Werk veröffentlicht. Wer es kopieren möchte, wird das tun. Kopierschütze waren schon seit den Zeiten des C64 nur ein Wettrennen zwischen den Programmierern der Schutzmaßnahmen und denen, welche sie, teilweise aus rein spotlichem Antrieb, zu brechen versuchten. Selbst Mitschnitte von Live-Konzerten sind eben heutzutage mit geringem technischen Aufwand zu erstellen.
    Mir jedenfalls wäre es das Geld nicht wert.
    Und geschützte Werke zu veröffentlichen ist ja längst möglich. Die meisten kommerziellen E-Books z.B. sind eben mit solchen Maßnahmen versehen. Dennoch braucht es nur eine einzige Google-Suche um zu erfahren, wie man genau diesen Schutz deaktiviert.

    LG
    Joe

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  3. Jetzt muss ich doch noch antworten, und wenn auch nur, um meinen Ruf zu schützen :D

    Natürlich ist es richtig, was ich zu den Stöpseln im Ohr schrieb, was da lautete: "da er mit Sicherheit nicht ausschließlich legale Downloads auf Handy oder Player hat."

    Fakt ist (und das ist auch bekannt) Neben Kopien von ungeschützten CDs und legalen, kostenpflichtigen Downloads (Oh ja, das ist sogar mir DAU bekannt *g) besitzen sehr viele tatsächlich illegale Dateien. Natürlich gibt es auch lautere Bürger, die brav alles bezahlt haben, was sie hören. Und natürlich gibt es auch Menschen, die nur Radio über die Stöpsel hören oder ein Hörbuch.
    Vielleicht kann man sogar davon ausgehen, dass gerade die Älteren, von denen ich überraschend viele mit Stöpseln im Ohr sehe, Oldies hören, die sie schon seit Jahren von einem Rechner auf den anderen übertragen und ganz legal besitzen.
    Aber die meisten Jüngeren senden sich fleißig ihre Lieder zu, tauschen und verbreiten, was ganz und gar nicht legal ist, denn es überschreitet die gesetzliche Deutung der privaten Nutzung. Und wenn mir mein Schulkamerad ein Lied überträgt, das ich so toll finde und von dem ich gar keine Ahnung habe, dass er vielleicht den Kopierschutz seiner CD überwunden hat, so besitze ich dennoch illegale Dateien. Allerdings ist mir klar, dass es dem Kläger schwer fallen wird, mir das Umgehen eines Kopierschutzes zu beweisen.

    Ansonsten sind wir einer Meinung. Wo ein Schloss ist, gibt es auch immer den passenden Dietrich. Das wird sich auch nicht ändern. So what...

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  4. @KayGee
    Ich denke auch, dass es immer ein gewissen Grad an Raubkopierei geben wird, einfach weil es möglich ist. Die Frage ist nur, wie weit man das runterschrauben kann ohne zugleich den Sicherheitsapparat elementare Grundrechte aushebeln zu lassen.

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